Ein Plauener Mehrwegpfandsystem für Plauener?

Die Idee einer lokalen, betriebsübergreifenden Lösung zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes verfolgen Stadtverwaltung Plauen, Dachverband Stadtmarketing Plauen e.V. und IHK Regionalkammer Plauen. Zu Beginn des Jahres hatten die Initiatoren dazu Gastronomen und Händler in die IHK zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Viele Fragen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht wurden diskutiert. Ein lokales Mehrwegpfandsystem mit einheitlichem Layout, z.B. einem Stadt-Logo, wäre die Variante, die den Initiatoren vorschwebt. Auch das Anbringen eines QR-Codes auf dem Geschirr mit Verlinkung zu den Tagesangeboten der teilnehmenden Betriebe ist denkbar. Deutlich wurde jedoch auch, dass die Auswahl eines geeigneten Systems und des richtigen Sortiments an Mehrweggeschirr gut durchdacht sein muss, damit sich möglichst viele Betriebe mit ihren sehr unterschiedlichen Anforderungen beteiligen können. Gastronomen und Händler mit Außer-Haus-Angebot hatten daher im Februar die Möglichkeit, in einer Onlineumfrage über die Website des Dachverbands Stadtmarketing ihre Anforderungen für ein gemeinschaftliches Mehrwegpfandsystem zu übermitteln. Nun liegen erste Ergebnisse vor: Insgesamt haben sich knapp 20 Unternehmen an der Umfrage beteiligt. Als am meisten genutzte Einwegverpackungen wurden kleine Salat- / Suppenschalen sowie Kaffeebecher und Aluminium-Schalen angegeben. Das zukünftig alternativ einsetzbare Mehrweggeschirr sollte also entsprechende Nutzungen ermöglichen. Am meisten gewünscht wurden Mehrweg-Kaffeebecher sowie eine zweigeteilte Menüschale mit Deckel, möglichst auslauf- und bruchsicher. Am meisten gewünscht wurden Mehrweg-Kaffeebecher sowie eine zweigeteilte Menüschale mit Deckel. Auf Grundlage der Umfrageergebnisse wird nun im nächsten Schritt eine Vorauswahl für ein geeignetes Basissortiment zusammengestellt, die voraussichtlich im April mit den Gastronomen besprochen werden kann.

Hintergrund: Seit Januar 2023 müssen To-Go-Anbieter mit einer Verkaufsfläche über 80 qm und mehr als fünf Mitarbeitern neben den Wegwerfverpackungen aus Plastik den Kunden auch Mehrwegalternativen anbieten können. Auch kleinere Unternehmen, die nicht von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind, sondern nach dem Verpackungsgesetz lediglich von Kunden mitgebrachte Behältnisse auf Wunsch befüllen sollen, können sich am Mehrwegsystem beteiligen.  

 

< zur Übersicht